Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Düsseldorf Festival gGmbH, Bolkerstr. 14 – 16, 40213 Düsseldorf
I. Geltungsbereich
Die Düsseldorf Festival gGmbH ist Veranstalterin des jährlich stattfindenden düsseldorf festival!. Für den Erwerb von Eintrittskarten für das Düsseldorf Festival!, für die Rechte daraus und die im Rahmen des düsseldorf festival! stattfindenden Veranstaltungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bitte beachten Sie: Die Bestellung von Tickets erfolgt über eine Website unseres Partners DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co. KG. Bei der Nutzung dieses Angebots gelten die AGB von DERTICKETSERVICE.DE.
Link: shop.derticketservice.de/duesseldorf-festival/agb/
II. SEPA – Lastschrift
Die Düsseldorf Festival gGmbH wird im Rahmen des Lastschrift-Zahlungsweges entsprechend der gesetzlichen Vorschriften spätestens ab 1. Februar 2014 das SEPA-Lastschriftmandat nutzen. SEPA (Single Euro Payments Area) dient dazu, Zahlungen im Euroraum zu vereinfachen. Dabei werden die bisherige Kontonummer durch die IBAN (internationale Kontonummer) und die Bankleitzahl durch die BIC (Schlüssel für das Kreditinstitut) ersetzt. Wenn der Ticketkäufer nach dieser Umstellung auf SEPA den Zahlungsweg der Lastschrift wählt und seine Kontonummer zur Zahlung hinterlegt, gewährt er der Düsseldorf Festival gGmbH zur Gläubiger-Identifikationsnummer DE7700100001340966 ein SEPA-Lastschriftmandat, womit er sein Kreditinstitut beauftragt, diese Lastschrift einzulösen.
Die Düsseldorf Festival gGmbH wird den Ticketkäufer im Rahmen der Auftragsbestätigung (per E-Mail oder telefonisch) mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Belastung seines Kontos über den Betrag der Lastschrift und die jeweilige Mandatsreferenznummer der Bestellung informieren sofern diese direkt an die Düsseldorf Festival gGmbH gerichtet wurde. Die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenznummer werden von der Düsseldorf Festival gGmbH bei allen Lastschrifteinzügen angegeben und erlauben eine exakte Identifikation des jeweiligen Lastschrifteinzuges. Der Kartenkäufer verpflichtet sich, einen etwaigen Widerruf des Lastschriftmandates jedenfalls auch gegenüber der Düsseldorf Festival gGmbH und nicht ausschließlich seinem Kreditinstitut bekannt zu geben.
III. Eintrittspreise
1. Gültig sind jeweils die im Veranstaltungsprogramm des düsseldorf festival! aufgeführten Eintrittspreise. In den angegebenen Preisen sind sämtliche Gebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Mit Ausnahme von evtl. anfallender externer Servicegebühr.
An der Tages-/ Abendkasse, die in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung öffnet, kommen noch vorhandene Eintrittskarten zum Verkauf.
Zusätzlich fällt pro Bestellvorgang eine Bearbeitungs- und Versandgebühr in Höhe von 4 Euro an.
2. Auf alle verfügbaren Karten werden reduzierte Eintrittspreise für Schüler und Studenten (14 bis einschließlich 26 Jahre), Bundesfreiwilligendienstleistende, Auszubildende und Erwerbslose gewährt, soweit nicht anders vermerkt.
Die Berechtigung im Sinne des Satzes 1 ist beim Erwerb der Eintrittskarten und beim Besuch der Veranstaltung durch Vorlage der entsprechenden Originaldokumente nachzuweisen. Kann die Berechtigung bei Besuch der Veranstaltung nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum regulären Eintrittspreis nachzuentrichten.
IV. DTS-Ticketportal / Webshop
Bei Bestellungen über den Webshop, der über die Webseite der Veranstalterin verlinkt wurde, gelten die AGB der Firma:
DERTICKETSERVICE.DE GmbH & Co. KG
Große Neugasse 2
50667 Köln
Postfach 10 22 23
50462 Köln
Amtsgericht Köln HRA 24796
Ust.-ID Nr. DE254713385
V. Kartenerwerb
1. Die an der Tages-/ Abendkasse oder bei einer Vorverkaufsstelle erworbenen Eintrittskarten sind unverzüglich im Hinblick auf gewünschte Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und Platzkategorie zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
2. Per Post übersandte Eintrittskarten sind ebenfalls unverzüglich nach Erhalt auf gewünschte Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und Platzkategorie zu überprüfen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsobliegenheit ist der Poststempel, der Fax-Sendebericht bzw. das Übertragungsprotokoll der Email. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
3. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden gemäß § 312b Abs. 3 BGB keine Anwendung.
Der Kunde hat daher bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
VI. Weitergabe von Eintrittskarten
1. Eintrittskarten werden ausschließlich zur privaten Nutzung verkauft. Es ist insbesondere untersagt,
a) die Eintrittskarten in Internetauktionen anzubieten;
b) die Eintrittskarten gewerblich zu veräußern;
c) im Rahmen einer nichtgewerblichen Weitergabe die Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem, der auf der Eintrittskarte angegeben ist, zu veräußern;
d) die Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht genehmigten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
2. Wird eine Eintrittskarte für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet, verliert sie ihre Gültigkeit. Die Veranstalterin ist in diesem Fall berechtigt, die Eintrittskarte zu sperren und dem Inhaber der Eintrittskarte entschädigungslos und ohne Erstattung den Einlass zu der Veranstaltung zu verweigern.
3. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Veranstalterin behält sich zudem vor, Personen, die gegen die vorgenannten Untersagungen verstoßen, in Zukunft von dem Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.
4. Die Veranstalterin haftet gegenüber den Besuchern nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen Kartenanbietern.
VII. Rückgabe von Eintrittskarten
1. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten werden nicht ersetzt oder erstattet; dies gilt auch bei Verlust von Eintrittskarten auf dem Versandweg.
2. Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten. Bei Absage einer Veranstaltung oder Abbruch vor der Pause bzw. vor Ablauf der Hälfte der Veranstaltungsdauer wird der Kartenpreis abzüglich System- und Vorverkaufsgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt in der Regel durch Überweisung, wenn innerhalb von 6 Wochen nach der geplanten Veranstaltung die Eintrittskarten unter Angabe der Bankverbindung an die Veranstalterin übersandt werden. Die Rücknahme der Karten wegen einer Terminverlegung ist nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich. Die Erstattungsregelung gilt nicht, wenn eine Open Air-Veranstaltung in einen Saal verlegt werden muss, wenn es zu Sichtbehinderungen kommt, wenn eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Erkrankung oder vergleichbaren Ereignissen ausfällt oder abgebrochen wird, sofern die Veranstalterin dies nicht zu vertreten hat.
VIII. Gutscheine
Gutscheine der Veranstalterin können nur bei der Veranstalterin selbst gegen Eintrittskarten für alle Veranstaltungen eingelöst werden, soweit noch Karten für die jeweilige Veranstaltung verfügbar sind. Der Gutschein muss im Original vorliegen. Gutscheine können nur direkt bei einer Bestellung verrechnet werden. Eine nachträgliche Berechnung ist nicht möglich. Sollte der Wert des Gutscheins für eine Bestellung nicht ausreichen, wird der Restwert in Rechnung gestellt.
Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden. Die Auszahlung von Restbeträgen ist nicht möglich. Der Restbetrag wird auf einen neuen Gutschein übertragen. Bei Sondergutscheinen, die z.B. durch eine Werbeaktion seitens unserer Sponsoren verschenkt werden, gilt die Restbetragsregelung nicht. Ein evtl. entstehender Restbetrag von Sondergutscheinen verfällt bei nicht Nutzung.
IX. Veranstaltungsablauf
1. Um einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist der Kunde verpflichtet, vor deren Beginn den ihm aufgrund der Eintrittskarte zustehenden Platz einzunehmen und Signalfunktionen an Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten auszuschalten. Nach der festgelegten Anfangszeit einer Veranstaltung kommende Besucher haben kein Anrecht mehr auf den erworbenen Platz. Sie können zudem nur Einlass finden, wenn dadurch die Veranstaltung nicht gestört wird. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
2. Die Veranstalterin übt in ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird.
X. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
1. Aus Urheber- und leistungsschutzrechtlichen Gründen sind jegliche Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar und können Schadensersatzansprüche auslösen.
2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Aufzeichnungsgeräte, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, werden dem Besucher erst dann wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
3. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte und dem Eintritt in die Veranstaltungsräume erklärt sich der Besucher für alle Medien unwiderruflich einverstanden mit der unentgeltlichen Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Bild- und Tonaufzeichnungen (z.B. Fotografien, Fernsehaufzeichnungen und -übertragungen), die von der Veranstalterin oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes und der Stimme in üblicher und angemessener Weise.
XI. Speicherung von Daten
Die Veranstalterin ist berechtigt, die ihr durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zu speichern und für den der Erhebung zugrunde liegenden Zweck zu verwenden. Die Veranstalterin ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Zahlungsvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten zur eigenen Marktforschung und Werbung genutzt werden.
XII. Haftungsbeschränkungen
1. Die Veranstalterin, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung der Veranstalterin für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
XIII. Schlussbestimmungen
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche zwischen der Veranstalterin und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Düsseldorf, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 11. April 2023